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- Klasse A1
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Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. Leistung von 11
kW, und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
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Für Personen ab dem 18. Lebensjahr wird die
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
- Klasse A18 (begrenzt)
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Krafträder bis zu einer Leistung von 25 kW (34
PS)(6,25 kg/kW - 0,16 kW/kg)
- Klasse A (direkt)
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Krafträder mit einer Leistung über 25 kW (34 PS)
- Klasse B
- Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.....
- ...und einem Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse (Gespann
max.
4,250 t Gesamtmasse)
- ...und einem Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, wobei
die zul. Gesamtmasse des Anhängers niedriger sein muß, als das Leergewicht
des Zugfahrzeuges
- und die zul. Gesamtmasse beider
Fahrzeuge (Gespann) 3,5 t nicht übersteigt.
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- Klasse BF17
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Wie Klasse B, es darf jedoch nur mit einem
eingetragenen Begleiter gefahren werden !
- Klasse BE
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Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtmasse und
einem Anhänger, die ein Gespann bilden, das nicht mit Klasse B gefahren
werden darf.
- Klasse M
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Roller und Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und
Geschwindigkeit von 45 km/h
- Klasse L
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Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von max.
32 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Mofa 25
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Mofa und Mofa-Roller, einsitzig und einspurig mit
einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
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