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Klasse A1

Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. Leistung von 11 kW, und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.           

Für Personen ab dem 18. Lebensjahr wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Klasse A18 (begrenzt)

Krafträder bis zu einer Leistung von 25 kW (34 PS)(6,25 kg/kW - 0,16 kW/kg)

Klasse A (direkt)

Krafträder mit einer Leistung über 25 kW (34 PS)

Klasse B
Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.....
...und einem Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse (Gespann max.  4,250 t Gesamtmasse)
...und einem Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, wobei  die zul. Gesamtmasse des Anhängers niedriger sein muß, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges
    und die zul. Gesamtmasse beider Fahrzeuge (Gespann) 3,5 t  nicht übersteigt.
 
Klasse BF17

Wie Klasse B, es darf jedoch nur mit einem eingetragenen Begleiter gefahren werden !

Klasse BE

Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtmasse und einem Anhänger, die ein Gespann bilden, das nicht mit Klasse B gefahren werden darf.

Klasse M

Roller und Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und Geschwindigkeit von  45 km/h

Klasse L

Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

Mofa 25

Mofa und Mofa-Roller, einsitzig und einspurig mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h

 

 

Copyright © 2007 Fahrschule Karl-Heinz Bäurle
 
Stand: 11. Juli 2011